Kriminalität

Geschichte lernen Nr. 22/1991

Erscheinungsdatum:
Juli 1991
Schulstufe / Tätigkeitsbereich:
Sekundarstufe
Schulfach / Lernbereich:
Geschichte & Gesellschaft, Geschichte
Bestellnr.:
517022
Medienart:
Zeitschrift
19,95 €
Inkl. MwSt.
Lieferstatus:
Vergriffen ohne Neuauflage
Staffelpreis für Abonnenten

15,96 €

Zusätzlich 30% Rabatt für Referendare mit Abo

11,17 €

Rabatte gelten nicht für Händler und Wiederverkäufer.
Rechtsdenken in der Frühgeschichte / Kriminalität in der Antike und im Mittelalter / Hexenprozesse.

Abstract

Autor: Wessels, Paul
Titel: Raeuber von Beruf.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 2–3

Abstract: Der Artikel weist Jugendliteratur zum Heft- Schwerpunktthema Kriminalitaet auf. Rezensiert werden Raeuberhauptmann Angelo Duca von Hans Mathes Merkel, Beruf:Raeuber. Vom schrecklichen Mannefriedrich und den Untaten der Hoelzerlips-Bande von Michail Krausnick und Seeraeuber von Wolfgang Tarnowsi. Weitere Buecher sind in einer Auswahlliste nachgewiesen.

Schlagwörter: Kriminalität, Geschichtsunterricht, Kriminalliteratur, Kriminologie, Rezension, '>Geschichte , Jugendliteratur, Sachinformation


Autor: Wesssels, Paul
Titel: Der Raeuberhauptmann schreibt dem Koenig einen Brief (Sek. I).
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 4

Abstract: UNTERRICHTSGEGENSTAND: Bearbeitung eines Textauszuges aus Raeuberhauptmann Angelo Duca.

Schlagwörter: Kriminalität, Geschichtsunterricht, Kriminologie, Arbeitsauftrag, '>Geschichte , Sozialgeschichte, Materialsammlung, Mittelalter, Unterrichtsmaterial, Sekundarstufe I


Autor: Tucho, Heinrich
Titel: Kriminalitaet im Spielfilm.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 6–7

Schlagwörter: Kriminalität, Geschichtsunterricht, Kriminologie, '>Geschichte , Spielfilm, Audiovisuelles Medium, Sachinformation


Autor: Mayer, Ulrich
Titel: Kriminalitaet – historisch gesehen.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 8–14

Abstract: Bei einer historischen Betrachtung von Verbrechen und Kriminalitaet ist mit hoher Motivation der Schueler zu rechnen. Sie sehen dabei meist keinen Zusammenhang zwischen jugendlichen Normuebertretungen und strafrechtlich relevanten Vergehen und interpretieren letztere als individuelles Fehlverhalten. Kriminalitaet gehoert zum Bestandteil der menschlichen Gesellschaft, wie bereits die aeltesten Aufzeichnungen belegen. Die Art der Verbrechen, die gesellschaftlich-rechtliche Bewertung und die soziooekonomischen Ursachen unterliegen jedoch dem historischen Wandel. Kriminalitaet wird je nach der Situation des sozialen Gefueges unterschiedlich normativ beurteilt. Nach dem Zweiten Weltkrieg finden die sozialgeschichtlichen Bedingungen mehr Beachtung in der historischen Forschung, und man versucht, die Korrelation zwischen der Verbrechensentwicklung und dem sozialen Wandel nachzuzeichnen. So beeinflussen verschiedene politische, demographische, technische und soziokulturelle Faktoren die Entwicklung der Kriminalitaet in den einzelnen Epochen, deren Erscheinungsformen bis zur Gegenwart skizziert werden.

Schlagwörter: Strafe, Sozialkunde, Didaktische Grundlageninformation, Kriminalität, Geschichtsunterricht, Kriminalliteratur, Kriminologie, Sozialer Wandel, Didaktische Erörterung, '>Geschichte , Sozioökonomische Lage, Sozialgeschichte, Verbrechen, Rechtsgeschichte


Autor: Machold, Monika
Titel: Auge um Auge – Zahn um Zahn.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 15–19

Abstract: Die der Materialsammlung vorangestellte Sachinformation zeichnet die Entwicklung des Rechtsdenkens in der biblischen Fruehgeschichte nach. Die Formulierung Auge um Auge charakterisiert die Humanisierung der bestehenden Rechtsauffassung, deren Vorstellung der masslosen Vergeltung mit Blutrache und Faustrecht zur Eskalation der Konflikte fuehrte. Mit der Festschreibung der Regeln fuer ein Zusammenleben im Dekalog und spaeter ergaenzend im Bundesbuch wird in Israel um das 10. Jahrhundert v. Chr. das geregelte Vergeltungsprinzip eingefuehrt, das das Ausmass der Strafe der Tat entsprechend festlegt. Erst Jesus ueberbietet dieses Prinzip mit dem Verbot der Vergeltung und der Feindesliebe, das dem Schuldigen die Reue un d die Wiedergutmachung aus freien Stuecken ermoeglichen soll. Unterrichtsgegenstand: Das Rechtsdenken in der biblischen Fruehgeschichte.

Schlagwörter: Altertum, Geschichtsunterricht, Rechtsordnung, Schuljahr 04, Schuljahr 05, Schuljahr 06, Religion, Arbeitsauftrag, Bibel, Vergebung, '>Geschichte , Vergeltung, Text, Vor- und Frühgeschichte, Sozialgeschichte, Materialsammlung, Grundschule, Unterrichtsmaterial, Rechtsgeschichte, Rechtsbewusstsein, Primarbereich, Tafelbild, Bild


Autor: Preusse-Huether, Ute
Titel: Gefaehrdetes Leben.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 20–25

Abstract: Der Artikel weist nach, dass in der Antike die Sicherheit der Buerger nicht als staatliche Aufgabe verstanden wurde und erst bei Gefaehrdung des politischen Systems gehandelt wurde. Im Mittelmeer trieben Piratenbanden ihr Unwesen in einem Ausmass, dass zeitweise die Funktionsfaehigkeit Roms eingeschraenkt wurde. Erst mit der Beauftragung Pompeius konnte die Piraterie mit einem grossen militaerischen Aufwand eingedaemmt werden. Aber auch Ueberlandreisen brachten Gefaehrdungen durch Strassenbanden mit sich. Im 2. Jahrhundert n. Chr. wurden Militaerposten zur Sicherung wichtiger Strassen eingesetzt. Doch auch das Leben in den Staedten schien nicht viel sicherer gewesen zu sein. In Rom gab es zwar die Aedilen, die Aufsicht ueber oeffentliche Einrichtungen hatten, doch ist unklar, in welchem Ausmass sie in der Lage gewesen waeren, Verbrechen zu verhindern. Aus Angst vor eventuellem Missbrauch verwahrte sich die roemische Republik gegen die Einrichtung einer bewaffneten Macht im Staat. So blieb der Schutz des Eigentums und der Person weitgehend dem Einzelnen ueberlassen. Unterrichtsgegenstand: Kriminalitaet in der Antike.

Schlagwörter: Altertum, Kriminalität, Geschichtsunterricht, Schuljahr 07, Arbeitsauftrag, '>Geschichte , Text, Sozialgeschichte, Staat, Materialsammlung, Unterrichtsmaterial, Öffentliche Sicherheit, Rechtsgeschichte, Rechtsbewusstsein, Römische Geschichte, Tafelbild, Bild


Autor: Wunderer, Hartmann
Titel: Recht und Kriminalitaet im Mittelalter.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 26–30

Abstract: UNTERRICHTSGEGENSTAND: Recht und Kriminalitaet im Mittelalter.

Schlagwörter: Kriminalität, Geschichtsunterricht, Rechtsordnung, Schuljahr 01, Arbeitsauftrag, Sachsenspiegel, '>Geschichte , Text, Sozialgeschichte, Materialsammlung, Mittelalter, Grundschule, Unterrichtsmaterial, Rechtsgeschichte, Primarbereich, Sekundarstufe I, Bild


Autor: Schmid, Hans-Dieter
Titel: Schinderhannes – Sozialrebell oder Buschklepper?
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 31–40

Abstract: Die der Materialsammlung vorangestellte Sachinformation zeigt, dass sich der Schinderhannes von Raub bis zu Mord saemtlicher Verbrechen schuldig gemacht hatte. Doch bereits zu seinen Lebzeiten kam es zur Idealisierung und Romantisierung seiner Taten, die zum Teil darauf beruhte, dass er haeufig Juden als Opfer seiner Straftaten waehlte. Nicht nur Zeitgenossen, sondern auch die antisemitisch eingestellte Nachwelt arbeitete so an der Bildung der Legende vom Schinderhannes als Sozialrebell. Die Schueler sollen sich im Unterricht die wirkliche Geschichte dieser typischen Raeuberfigur erarbeiten und die Mechanisierung der Entstehung der Legende verstehen. Unterrichtsgegenstand: Die Legendenbildung um den Schinderhannes.

Schlagwörter: Geschichtsunterricht, Kriminalliteratur, Arbeitsauftrag, '>Geschichte , Text, Sozialgeschichte, Materialsammlung, Idealisierung, Schinderhannes, Mittelalter, '>Legende , Unterrichtsmaterial, Entstehung, Rechtsgeschichte, Sekundarstufe I, Tafelbild, Deutschland, Bild


Autor: Mayer, Ulrich
Titel: Der ploetzliche Reichtum der armen Leute von Kombach.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 41–51

Abstract: Die der Materialsammlung vorangestellten sachlichen und didaktischen Bemerkungen stellen den Postraub in der Subach durch arme Bauern aus dem Hinterland als ein Beispiel dar, den Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Not und Kriminalitaet anhand von wirklichen historischen Personen zu verdeutlichen. Die soziale Lage der Bauern im Hinterland verschlechterte sich im beginnenden 19. Jahrhundert durch den Wegfall der Kontinentalsperre, die ihrem Textilgewerbe bislang auslaendische Konkurrenz ferngehalten hatte, und durch eine Agrarkrise infolge von Missernten. Die Postraeuber entstammten aus der Schicht der zu Tageloehnern verarmten Bauern. Bei ihrer Ergreifung demonstrierte der Staat durch ueberzogene Strafen seinen Herrschaftsanspruch gegenueber den Unterschichten. Da die einzelnen Motive der Bauern dokumentiert sind und bisher in verschiedenen Medien verarbeitet wurden, eignet sich die Thematik besonders fuer den handlungsorientierten Unterricht, in dem die Problematik der historischen Darstellung herausgearbeitet werden kann. Der Stoff bietet ferner die Moeglichkeit, durch Nachspielen vergangene Geschehnisse zu rekonstruieren. Unterrichtsgegenstand: Der Postraub in der Subach.

Schlagwörter: Landkarte, Kriminalität, Geschichtsunterricht, Rechtsordnung, Hörspiel, Exkursion, Arbeitsauftrag, '>Geschichte , Hessen, Text, Sozialgeschichte, Lernen, Lesen, Film, Materialsammlung, Jugendliteratur, Unterrichtsmaterial, Soziale Situation, Regionalgeschichte, Rechtsgeschichte, Darstellendes Spiel, 19. Jahrhundert, Sekundarstufe I, Audiovisuelles Medium, Handlungsorientierung, Tafelbild


Autor: Flagmeier, Ralf
Titel: Hexenprozesse in der fruehen Neuzeit.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 52–59

Abstract: Die der Materialsammlung vorangestellte Sachinformation gibt einen Ueberblick ueber die Forschungen zum Ausmass und zu den Ursachen der Hexenprozesse in der fruehen Neuzeit. Ueber beide Bereiche herrscht kein Konsens. Hexenprozesse fanden seit dem Ende des 15. Jahrhunderts in Deutschland statt, jedoch regional unterschiedlich haeufig. Zu ihren Voraussetzungen gehoert zum einen der Hexenglaube, der schaedigende Zauberei, die Abkehr vom christlichen Glauben und die Zusammenarbeit mit Daemonen beinhaltete. Ferner das Rechtswesen, das das Erreichen von Gestaendnissen durch Folter legitimierte. Zu den aeusseren Bedingungen gehoeren auch die Agrarkrisen, die zu vermehrten Hexenprozessen fuehrten. Abschliessend zu den Voraussetzungen werden noch die Mentalitaet und die persoenlichen Motive der Hexenjaeger genannt. Die Schueler sollen neben Kenntnissen ueber den Ablauf der Hexenprozesse erkennen, dass politische, soziale und religioese Probleme auf rechtliche Fragen einwirken. Durch die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema sollen sie lernen, ideologischn Denkmuster zu entlarven. Unterrichtsgegenstand: Hexenprozesse in der fuehen Neuzeit.

Schlagwörter: Landkarte, Geschichtsunterricht, Rechtsordnung, Religion, Ursache, Folter, Arbeitsauftrag, '>Geschichte , Hexenverfolgung, Text, Sozialgeschichte, Sekundarstufe II, Materialsammlung, Frühe Neuzeit, Unterrichtsmaterial, Rechtsgeschichte, Sekundarstufe I, Deutschland


Autor: Bachsleitner, Karl
Titel: Zur Zeit Hitlers gab es (fast) keine Verbrechen.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 60–64

Abstract: Zu einer der Legenden um das Dritte Reich gehoert die, dass es nur wenig Kriminalitaet gegeben habe. Dies stimmte auch mit den Interessen der nationalsozialistischen Propaganda ueberein. Auch heute noch entspricht diese Auffassung rechtsradikalem Gedankengut. Da es nur wenig statistisches Material zu dieser Fragestellung gibt, sollen die Schueler diese in andere Darstellungsarten uebertragen und damit Methoden der Interpretation von Statistiken erarbeiten. Sie sollen erkennen, dass es verschiedene Gruende fuer die Schwankungen in der Kriminalstatistik gab. Anhand der Methoden der Verbrechensbekaempfung im Dritten Reich laesst sich diskutieren, welcher Methoden sich ein freiheitlich- demokratischer Statt bedienen darf. Unterrichtsgegenstand: Die Entwicklung der Kriminalitaet im Nationalsozialismus.

Schlagwörter: Sozialkunde, Kriminalität, Geschichtsunterricht, Rechtsordnung, Unterrichtseinheit, Rechtsstaat, Schuljahr 10, Arbeitsauftrag, '>Geschichte , Text, Bearbeitung, Sekundarstufe II, Nationalsozialismus, Unterrichtsmaterial, Verbrechensbekämpfung, Rechtsgeschichte, Drittes Reich


Autor: Schneider, Hans
Titel: Kriminalitaet zwischen Anlage und Umwelt.
Quelle: In: Geschichte lernen,(1991) 22, S. 65–69

Abstract: Normuebertretungen sind Bestandteil einer jeden Gesellschaft. Sie werden von Schuelern meist sehr klischeehaft beurteilt. Die Behandlung von Theorien zur Erklaerung von Kriminalitaet soll ihnen vermitteln, dass es verschiedene Erklaerungsansaetze gibt, die von den jeweiligen zeitgenoessischen ideologischen Stroemungen beeinflusst und zum Teil politisch missbraucht werden. So stehen sich biologische Kriminalitaetstheorien, die den ausschlaggebenden Faktor in der Vererbung und den Anlagen sehen, und die Sozialisationstheorien, die alles auf Umwelteinfluesse zurueckfuehren, gegenueber. Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Erklaerungsversuche. Gesichert ist jedoch, dass es keine allgemeingueltige Theorie gibt und dass die Entstehung von Kriminalitaet deliktspezifisch erklaert werden muss, um dem Einzelfall gerecht zu werden. Unterrichtsgegenstand: Kriminalitaet und Gesellschaft.

Schlagwörter: Sozialkunde, Umwelteinfluss, Kriminalität, Geschichtsunterricht, Gesellschaft, Arbeitsauftrag, '>Geschichte , Text, Sozialisation, Theorie, Sekundarstufe II, Vererbung, Materialsammlung, Unterrichtsmaterial


Bisher erschienene Ausgaben:

* Preise zuzüglich Versandkosten. Abonnenten unserer Zeitschriften erhalten viele Produkte des Friedrich Verlags preisreduziert. Bitte melden Sie sich an, um von diesen Vergünstigungen zu profitieren. Aktionsangebote gelten nicht für Händler und Wiederverkäufer. Rabatte sind nicht kombinierbar. Auf bereits reduzierte Artikel, Fachbücher und Probe-Abonnements kann kein Rabatt-Gutschein angewendet werden. Bitte beachten Sie, dass auch der Studentenrabatt nicht auf Aktionspreise angerechnet werden kann.