Aufsicht und Haftung

Schulrecht im Fokus Nr. 2/22 (Online- Dokument)

Erscheinungsdatum:
Okt. 2022
Schulstufe / Tätigkeitsbereich:
Sekundarstufe
Schulfach / Lernbereich:
Schulentwicklung
Bestellnr.:
d1853002
Medienart:
PDF
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Während der Schulzeit müssen Schüler:innen von Lehrkräften beaufsichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass sie sich verletzen oder anderweitig zu Schaden kommen. Was aber passiert, wenn es bei der Aufsicht doch zu Unfällen o. Ä. kommt? Muss die einzelne Lehrkraft mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und für den Schaden aufkommen?

Lehrkräfte müssen Schülerinnen und Schüler in der Schule stets beaufsichtigen. Was es dabei rechtlich zu beachten gilt:

  • Wann ist Aufsicht "korrekt geführt" und wann tritt ein Haftungsfall ein?
  • Muss eine Lehkraft bei körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Schüler:innen eingreifen?
  • Darf eine Lehrkraft während des Unterrichts das Klassenzimmer verlassen?
  • Muss eine Lehrkraft Schadensersatz leisten für Dinge, die sie eingesammelt hat und die kaputt gingen?
  • Ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?
  • Kann eine Schulleitung Lehrkräfte zur Aufsicht "verdonnern"?
Schlagwörter: Aufsicht, Berufshaftpflichtversicherung, Haftung durch Lehrkraft, Haftung durch Schule, Regress, Schadensersatz, Unfall in der Schule

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